{"id":1285,"date":"2020-11-16T12:02:36","date_gmt":"2020-11-16T11:02:36","guid":{"rendered":"https:\/\/crossroads-bis-2024.hi-deutschland-projekte.de\/crossroads\/?page_id=1285"},"modified":"2022-05-05T15:31:34","modified_gmt":"2022-05-05T13:31:34","slug":"leitfaden-zur-beratung-von-gefluechteten-menschen-mit-behinderung-nachschlagewerk-von-gagweiser","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/crossroads-bis-2024.hi-deutschland-projekte.de\/crossroads\/capacity-building\/roadbox\/leitfaden-zur-beratung-von-gefluechteten-menschen-mit-behinderung-nachschlagewerk-von-gagweiser\/","title":{"rendered":"Leitfaden zur Beratung gefl\u00fcchteter Menschen mit Behinderung (Nachschlagewerk von Gag\/Weiser)"},"content":{"rendered":"\n<h1>\n\t\tLeitfaden zur Beratung gefl\u00fcchteter Menschen mit Behinderung (Nachschlagewerk von Gag\/Weiser)\n\t<\/h1>\n\t\t\t\t\t<img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" src=\"https:\/\/crossroads-bis-2024.hi-deutschland-projekte.de\/crossroads\/wp-content\/uploads\/sites\/3\/2021\/04\/titelbild-kachel-leitfaden-zur-beratung-pexels-fauxels-3182752.jpg\" alt=\"\" width=\"2954\" height=\"2000\" \/>\n\t\t\t\t\t\t<p>&copy; pexels.com<\/p>\n\t<div class=\"pdfprnt-buttons\"><a href=\"https:\/\/crossroads-bis-2024.hi-deutschland-projekte.de\/crossroads\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1285?print=pdf\" class=\"pdfprnt-button pdfprnt-button-pdf\" target=\"_blank\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/crossroads-bis-2024.hi-deutschland-projekte.de\/crossroads\/wp-content\/uploads\/pdf-print-buttons\/pdf_3_button.png?2014909580\" alt=\"image_pdf\" title=\"PDF anzeigen\" \/><span class=\"pdfprnt-button-title pdfprnt-button-pdf-title\">Dieses Kapitel als PDF herunterladen<\/span><\/a><\/div>\n\t<h2>Der \u201eLeitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht&#8221; in der Roadbox<\/h2>\n<p>Die in diesem Kapitel bereitgestellten Informationen basieren auf dem \u201eLeitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht&#8221; von Maren Gag, passage gGmbH, Hamburg, und Dr. Barbara Weiser, Caritasverband f\u00fcr die Di\u00f6zese Osnabr\u00fcck e. V. Er ist das Standardwerk zur Beratung von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund und einer Behinderung und liegt bereits in der zweiten Auflage (2020) vor.<\/p>\n<p>Der Leitfaden informiert \u00fcber behinderungsspezifische Sozialleistungen zur medizinischen Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, sozialen Teilhabe und Teilhabe an Bildung, Pflege und zu Verbesserungen f\u00fcr Menschen mit einer Schwerbehinderung. Im Fokus steht die Frage, inwieweit Gefl\u00fcchtete und andere Migrant*innen den gleichen Zugang zu Leistungen wie deutsche Staatsb\u00fcrger*innen haben.<\/p>\n<p>Die beiden Autorinnen Maren Gag und Dr. Barbara Weiser haben die zentralen Informationen des Leitfadens f\u00fcr den Roadbox-Abschnitt \u201eZugang zu Sozialleistungen&#8221; angepasst, und das Projekt Crossroads von Handicap International hat ihn als barrierefreies PDF-Dokument gestaltet.<\/p>\n\t\t<a href=\"https:\/\/crossroads-bis-2024.hi-deutschland-projekte.de\/crossroads\/wp-content\/uploads\/sites\/3\/2022\/05\/beratungsleitfaden_2022_barrierefrei_final_geprueft.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"> Hier den Leitfaden von Maren Gag und Dr. Barbara Weiser downloaden (barrierefrei)<\/a>\n\t<p>Zudem liegt der Beratungsleitfaden als Download und Brosch\u00fcre vor:<\/p>\n<ul>\n<li>Download kostenlos: Leitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht &#8211; auch zum Ausdrucken &#8211; <a href=\"https:\/\/www.caritas-os.de\/themen\/migration-und-integration\/aktuelles\/leitfaden-zur-beratung-von-menschen-mit-einer-behinderung-im-kontext-von-migration-und-flucht\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.caritas-os.de\/themen\/migration-und-integration\/aktuelles\/leitfaden-zur-beratung-von-menschen-mit-einer-behinderung-im-kontext-von-migration-und-flucht<\/a><\/li>\n<li>Den Leitfaden k\u00f6nnen Sie als Brosch\u00fcre gegen Erstattung der Portokosten beim Caritasverband f\u00fcr die Di\u00f6zese Osnabr\u00fcck e. V. bestellen. Bitte schreiben Sie dazu eine E-Mail an <a href=\"mailto:bweiser@caritas-os.de\">bweiser@caritas-os.de<\/a>, oder an die passage gGmbH in Hamburg, <a href=\"mailto:ines.foegen@passage-hamburg.de\">ines.foegen@passage-hamburg.de<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<h3>Hinweise zur Verwendung des Leitfadens mit Hilfe der Roadbox<\/h3>\n<p>Die Beratung von Menschen mit einem Migrations- oder Fluchthintergrund und einer Behinderung ist f\u00fcr viele Akteur*innen Neuland. Insbesondere Fachkr\u00e4fte in Migrations- und Fl\u00fcchtlingsberatungsstellen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe sind h\u00e4ufig damit konfrontiert, dass Menschen mit einer Behinderung und einer ausl\u00e4ndischen Staatsangeh\u00f6rigkeit faktische und sozialrechtliche Ausschl\u00fcsse erfahren. Dies betrifft Beratungs-, Unterst\u00fctzungs- und Rehabilitationsangebote, die Teilhabe an Bildungsma\u00dfnahmen oder Unterst\u00fctzungsinstrumente zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Ebenso kommt dies unter anderem bei Antr\u00e4gen auf Kosten\u00fcbernahme bei H\u00f6rger\u00e4ten, Seh- und Mobilit\u00e4tshilfen sowie bei der Nachfrage nach heilp\u00e4dagogischen beziehungsweise therapeutischen F\u00f6rderm\u00f6glichkeiten vor.<\/p>\n<p>Die Kurzinformationen in dieser Roadbox dirigieren die Nutzer*innen zu den entsprechenden Abschnitten des Beratungsleitfadens, damit sie genauere Antworten zu Fragen erhalten, die in der Beratung gestellt werden. Um die jeweiligen Seitenzahlen aufzurufen, auf die in den folgenden Abschnitten verwiesen wird, \u00f6ffnen Sie bitte das Leitfaden-PDF und geben im Suchfeld mit der Lupe (oder mithilfe der Tastenkombination Strg + F) oben links die jeweilige Seitenzahl ein. Die Seitenangaben sind in beiden PDF-Versionen (barrierefrei und nichtbarrierefrei) identisch.<\/p>\n<p>Die Roadbox mit ihren FAQs sowie der Leitfaden zum Download und als barrierefreie Version sind Arbeitsinstrumente. Sie erg\u00e4nzen sich. Mit ihnen unterst\u00fctzen wir Fachkr\u00e4fte bei ihrer Beratung in den Arbeitsfeldern der Migrant*innen- und Behindertenhilfe.<\/p>\n<p>In der Roadbox | Flucht. Migration. Behinderung finden Sie folgende Abschnitte:<\/p>\n<ul>\n<li>N\u00fctzliches Wissen f\u00fcr die Beratung<\/li>\n<li>Zu den einzelnen Sozialleistungen<\/li>\n<li>Schwerbehinderung<\/li>\n<li>Durchsetzung des Rechts auf Leistungen<\/li>\n<\/ul>\n<h3>Komplexer Rechtsrahmen bei Sozialleistungen f\u00fcr Migrant*innen<\/h3>\n<p>Mit dem Begriff \u201eMigrant*innen&#8221; werden Gruppen bezeichnet, die schon seit langem nach Deutschland migrieren, um eine Besch\u00e4ftigung zu finden, eine Ausbildung oder ein Studium aufzunehmen oder als Angeh\u00f6rige ihrer bereits zugewanderten Familie nachziehen.<\/p>\n<p>Gefl\u00fcchtete bilden aufgrund der Krisen in vielen Regionen der Welt inzwischen einen bedeutsamen Anteil der Zugewanderten. Allerdings sind die rechtlichen Rahmenbedingungen f\u00fcr den Zugang von Migrant*innen ohne deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit &#8211; und somit auch von Gefl\u00fcchteten &#8211; zu behinderungsspezifischen Sozialleistungen \u00e4u\u00dferst komplex, weil f\u00fcr den Zugang sowohl das Aufenthaltsrecht als auch das Rehabilitationsrecht ma\u00dfgeblich ist. Ob und welche Sozialleistungen die betreffende Person erhalten kann, h\u00e4ngt von ihrem jeweiligen Aufenthaltspapier, ihrem Herkunftsland und ihrem Einreisedatum ab.<\/p>\n<h3 id=\"so\">Sozialleistungen f\u00fcr Migrant*innen insbesondere mit Fluchthintergrund<\/h3>\n<p>Im Vordergrund der Roadbox stehen Fragen zum Zugang zu Sozialleistungen f\u00fcr Migrant*innen mit Fluchthintergrund, die im deutschen Aufenthaltsrecht zu den \u201eDrittstaatenangeh\u00f6rigen&#8221; geh\u00f6ren, die also nicht Staatsangeh\u00f6rige eines EU-Mitgliedsstaates sind. Sie lassen sich zwei Teilgruppen zuordnen:<\/p>\n<ol>\n<li>\n<ol>\n<li>Drittstaatenangeh\u00f6rige mit Aufenthaltstitel<\/li>\n<li>Drittstaatenangeh\u00f6rige mit Ankunftsnachweis, Aufenthaltsgestattung oder Duldung (sie werden h\u00e4ufig als \u201eAsylsuchende&#8221; und \u201eGeduldete&#8221; bezeichnet).<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>Entsprechend unterschiedlich sind ihre Anspr\u00fcche auf die Bewilligung von Leistungen.<\/p>\n<p>Weitere Informationen zu Drittstaatenangeh\u00f6rigen vgl. \u201e<a href=\"https:\/\/crossroads-bis-2024.hi-deutschland-projekte.de\/crossroads\/capacity-building\/roadbox\/leitfaden-zur-beratung-von-gefluechteten-menschen-mit-behinderung-nachschlagewerk-von-gagweiser\/#c4\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">N\u00fctzliches Wissen f\u00fcr die Beratung<\/a>&#8220;<\/p>\n<p>Daneben gibt es die Gruppe der Unionsb\u00fcrger*innen, die Staatsangeh\u00f6rige eines anderen EU-Mitgliedstaates sind. Sie werden unterschieden in (1) Unionsb\u00fcrger*innen mit materiellem Aufenthaltsrecht und (2) Unionsb\u00fcrger*innen ohne materielles Aufenthaltsrecht. Unionsb\u00fcrger*innen brauchen zwar f\u00fcr die Einreise nach Deutschland kein Visum und f\u00fcr den Aufenthalt keinen von der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde erteilten Aufenthaltstitel. F\u00fcr einen l\u00e4ngeren Aufenthalt ben\u00f6tigen sie allerdings ein sogenanntes materielles Aufenthaltsrecht, auch Freiz\u00fcgigkeitsrecht genannt. Fehlt dieses, kann die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde dessen Verlust feststellen und damit werden auch Unionsb\u00fcrger*innen ausreisepflichtig. Das materielle Aufenthaltsrecht beziehungsweise die Freiz\u00fcgigkeitsberechtigung der Betroffenen kann vor allem darauf beruhen, dass sie sich als Arbeitsnehmer*innen, Auszubildende, Arbeitssuchende oder Selbst\u00e4ndige hier aufhalten oder ein Aufenthaltsrecht als Familienangeh\u00f6rige oder wegen des Schulbesuchs der Kinder haben.<\/p>\n<p>Weitere Informationen zu Unionsb\u00fcrger*innen vgl. Leitfaden S. 14 f.<\/p>\n\t<h2>Video: <em>&#8220;Leistungsanspr\u00fcche Gefl\u00fcchteter mit Behinderungen&#8221;<\/em><\/h2>\n\t  <img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/crossroads-bis-2024.hi-deutschland-projekte.de\/crossroads\/wp-content\/plugins\/borlabs-cookie\/images\/cb-no-thumbnail.png\" alt=\"YouTube\" \/>  <p>Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerkl\u00e4rung von YouTube.<br \/><a href=\"https:\/\/policies.google.com\/privacy\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener noreferrer\">Mehr erfahren<\/a> <a href=\"#\" data-borlabs-cookie-unblock role=\"button\">Video laden<\/a> <label> <small>YouTube immer entsperren<\/small><\/label><\/p>   \n<h2>\n\t\tN\u00fctzliche Informationen f\u00fcr die Beratung\n\t<\/h2>\n\t<p>Der Gew\u00e4hrung von Sozialleistungen f\u00fcr ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige liegt eine komplexe Rechtslage zugrunde. Daher ist es zielf\u00fchrend, \u00fcber einige \u00fcbergeordnete Aspekte vorab informiert zu sein, das hei\u00dft zum Aufenthaltsstatus und Aufenthaltspapieren, zum Lebensunterhalt, zum h\u00f6herrangigen Recht und zum Vorgehen in der Beratung.<\/p>\n<h3>\n\t\tAufenthaltsstatus und Aufenthaltspapiere\n\t<\/h3>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-0\">Welche Zuwanderergruppen werden als Drittstaatenangeh\u00f6rige bezeichnet?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-0\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>Als Drittstaatenangeh\u00f6rige werden Personen bezeichnet, die keine Staatsangeh\u00f6rigen von Mitgliedsstaaten der Europ\u00e4ischen Union sind. <\/p>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-1\">Welche Regelungen bestehen bei der Einreise?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-1\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>Migrant*innen aus Drittstaaten ben\u00f6tigen f\u00fcr die Einreise vielfach ein Visum und f\u00fcr den Aufenthalt eine Erlaubnis der \u00f6rtlichen Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden, die &#8211; je nach Grund f\u00fcr den Aufenthalt &#8211; unterschiedliche \u201eAufenthaltspapiere&#8221; ausstellen. Gefl\u00fcchtete Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, kommen in der Regel jedoch ohne Visum.<\/p>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-2\">Welche Aufenthaltspapiere werden erteilt und welche Bedeutung haben sie?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-2\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>Die <em>Niederlassungserlaubnis<\/em> ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie wird aber nur unter bestimmten Voraussetzungen und erst nach einer bestimmten Voraufenthaltszeit erteilt.<\/p>\n<p>Die <em>Aufenthaltserlaubnis<\/em> ist an eine Befristung gebunden. Sie wird mit Bezug auf den Aufenthaltszweck erteilt: Ausbildung und Erwerbst\u00e4tigkeit; v\u00f6lkerrechtliche, humanit\u00e4re oder politische Gr\u00fcnde; Familiennachzug. Dieser Aufenthaltstitel wird unter anderem nach einem erfolgreichen Asylverfahren ausgestellt, also an Personen, die als Asylberechtigte, als Fl\u00fcchtlinge im Sinne der Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention oder auch als subsidi\u00e4r und national Schutzberechtigte anerkannt wurden (sogenannte anerkannte <a href=\"https:\/\/crossroads-bis-2024.hi-deutschland-projekte.de\/crossroads\/capacity-building\/roadbox\/flucht-migration-asylverfahren-erstaufnahme-sammelunterkuenfte-identifizierung\/erstaufnahme-einrichtungen-und-identifizierung-von-schutzbedurftigen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Schutzberechtigte<\/a>).<\/p>\n<p>Die <em>Fiktionsbescheinigung<\/em> ist ein Aufenthaltspapier, das f\u00fcr die Dauer eines Pr\u00fcfzeitraums erteilt wird, wenn Drittstaatenangeh\u00f6rige ohne Visum einreisen durften und bei der hiesigen Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde die Erteilung eines Aufenthaltstitels beantragt haben. Sie wird auch dann erteilt, wenn Drittstaatenangeh\u00f6rige die Verl\u00e4ngerung eines bestehenden Aufenthaltstitels beantragt haben, aber die Beh\u00f6rde dar\u00fcber nicht zeitnah entscheiden kann.<\/p>\n<p>Die <em>Aufenthaltsgestattung<\/em> erhalten Asylsuchende, die beim Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) einen Asylantrag gestellt haben. Je nach Dauer des Verfahrens wird dieses Aufenthaltspapier jeweils verl\u00e4ngert. Dies gilt auch f\u00fcr die Dauer eines eventuellen Klageverfahrens vor den Verwaltungsgerichten f\u00fcr den Fall, dass der Asylantrag als unbegr\u00fcndet abgelehnt wurde.<\/p>\n<p>Die <em>Duldung<\/em> ist kein Aufenthaltstitel, sondern lediglich ein Aufenthaltspapier, das die Aussetzung der Abschiebung bescheinigt. Es wird vor allem Drittstaatenangeh\u00f6rigen erteilt, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die somit ausreisepflichtig sind, aber aus rechtlichen oder tats\u00e4chlichen Gr\u00fcnden nicht abgeschoben werden k\u00f6nnen. Nicht selten wird die Duldung nur mit einer kurzen Laufzeit ausgestellt, aber oftmals immer wieder verl\u00e4ngert, sodass es zu \u201eKettenduldungen&#8221; kommen kann und die Betroffenen vielfach jahrelang im Zustand der Duldung leben m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Zudem gibt es spezifische Duldungsformen:<\/p>\n<ul>\n<li>die Ausbildungsduldung f\u00fcr Personen, die eine betriebliche oder schulische Berufsausbildung beginnen;<\/li>\n<li>die Besch\u00e4ftigungsduldung f\u00fcr Personen, die bereits 18 Monate in einem Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis stehen, in der Regel in einer Vollzeitbesch\u00e4ftigung;<\/li>\n<li>die Ermessensduldung, die erteilt werden kann, wenn dringende humanit\u00e4re oder pers\u00f6nliche Gr\u00fcnde vorliegen, zum Beispiel der Abschluss des letzten Schuljahrs;<\/li>\n<li>eine Duldung wegen des Bestehens eines Abschiebungsstopps f\u00fcr ein Herkunftsland;<\/li>\n<li>eine Duldung f\u00fcr Personen mit ungekl\u00e4rter Identit\u00e4t.<\/li>\n<\/ul>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-3\">Warum ist die Art des Aufenthaltspapiers relevant?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-3\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>Das Aufenthaltspapier ist ausschlaggebend f\u00fcr die Frage, welche Sozialleistungen zur Deckung des Lebensunterhalts gew\u00e4hrt werden. Die Art dieser Leistung wiederum kann f\u00fcr folgende Fragen relevant sein: a) Besteht ein Zugang zu bestimmten behinderungsspezifischen Sozialleistungen? b) Welcher Kostentr\u00e4ger ist zust\u00e4ndig? Das Aufenthaltspapier hat auch Einfluss darauf, ob und wann eine Person Zugang zu Bildungsma\u00dfnahmen erh\u00e4lt oder ihr eine Besch\u00e4ftigungserlaubnis erteilt wird.<\/p>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-4\">Welche Relevanz hat eine sogenannte gute Bleibeperspektive?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-4\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>Bei Asylsuchenden ist die sogenannte gute Bleibeperspektive nur noch f\u00fcr den Zugang zu Deutschkursen von erheblicher Relevanz. Nach Auffassung des Bundesinnenministeriums besteht eine gute Bleibeperspektive dann, wenn Asylsuchende aus L\u00e4ndern kommen, bei denen die Anerkennungsquote des Bundesamtes f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge bei \u00fcber 50 Prozent liegt. Dies trifft gegenw\u00e4rtig nur noch auf Eritrea, Somalia und Syrien zu.<\/p>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-5\">Was bedeutet die Anspruchsvoraussetzung \u201egew\u00f6hnlicher Aufenthalt&#8221;?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-5\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>Bei bestimmten Sozialleistungen f\u00fcr Migrant*innen mit einer Behinderung ist der sogenannte gew\u00f6hnliche Aufenthalt eine der Anspruchsvoraussetzungen f\u00fcr die Leistungsgew\u00e4hrung. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Leistungen der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit, f\u00fcr die Familienversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung und die Grundsicherung. Einen gew\u00f6hnlichen Aufenthalt hat eine Person dort, wo sie nicht nur vor\u00fcbergehend verweilt.<\/p>\n<p>Bei der Pr\u00fcfung der Frage, ob im Einzelfall ein gew\u00f6hnlicher Aufenthalt besteht, ist die aufenthaltsrechtliche Situation nur ein Gesichtspunkt. Bei anerkannten Schutzberechtigten spricht die aufenthaltsrechtliche Situation grunds\u00e4tzlich nicht gegen einen gew\u00f6hnlichen Aufenthalt. Das Gleiche gilt f\u00fcr Personen mit einer Duldung, wenn nicht absehbar ist, wie lange sie noch in Deutschland bleiben werden. Auch die Aufenthaltsgestattung steht einem gew\u00f6hnlichen Aufenthalt nicht entgegen, da vor dem Abschluss eines Asylverfahrens nicht absehbar ist, ob eine Person Deutschland wieder verlassen muss.<\/p>\n<p>Zu Formaten und Rechtsgrundlagen f\u00fcr Drittstaatenangeh\u00f6rige vgl. Leitfaden S. 16 ff.<\/p>\n<h3>\n\t\tDer Lebensunterhalt\n\t<\/h3>\n\t<p>F\u00fcr die Beratung von Migrant*innen mit einer Behinderung ist es in vielen F\u00e4llen wichtig, zu wissen, welche Sozialleistungen sie zur Sicherung ihres Lebensunterhalts erhalten k\u00f6nnen.  Diese Sozialleistungen haben sowohl Einfluss auf den Erhalt behinderungsspezifischer Leistungen als auch auf die Zust\u00e4ndigkeit des Kostentr\u00e4gers. Welche Sozialleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erbracht werden, richtet sich nach dem Aufenthaltspapier und der Aufenthaltsdauer. <\/p>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-0\"> Wer erh\u00e4lt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-0\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), einem Sondergesetz, das mit verschiedenen Einschr\u00e4nkungen verbunden ist, werden vom Sozialamt erbracht. Diese Leistungen erhalten vor allem Asylsuchende mit einer Aufenthaltsgestattung und Personen mit einer Duldung, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern k\u00f6nnen. Sie beziehen kein Arbeitslosengeld II (Jobcenter) und keine Hilfe zum Lebensunterhalt \/ Grundsicherung (Tr\u00e4ger der Sozialhilfe im Folgenden Sozialamt).<\/p>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-1\"> Welche Arten von Sozialleistungen f\u00fcr den Lebensunterhalt werden nach AsylbLG gew\u00e4hrt?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-1\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>In den ersten 18 Monaten ihres Aufenthalts erhalten vor allem Asylsuchende und Geduldete sogenannte Grundleistungen nach \u00a7 3 AsylbLG. Das sind Leistungen f\u00fcr die Deckung ihres Bedarfs an Ern\u00e4hrung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsg\u00fctern des Haushalts und zur Deckung ihres pers\u00f6nlichen Bedarfs. Die H\u00f6he der Leistung liegt etwa 80 Euro unter dem Satz, der \u00fcblicherweise nach SGB II (\u201eHartz 4&#8243;) gew\u00e4hrt wird. In manchen Bundesl\u00e4ndern werden diese Leistungen in Form von Sachleistungen erbracht.<\/p>\n<p>Nach 18 Monaten werden in der Regel sogenannte Analogleistungen nach \u00a7 2 AsylbLG gew\u00e4hrt. Sie entsprechen der Hilfe zum Lebensunterhalt \/ Grundsicherung, also der Sozialhilfe nach SGB XII.<\/p>\n<p>Unter bestimmten aufenthaltsrechtlichen Bedingungen kann das Sozialamt nach \u00a7 1a AsylbLG die Grundleistungen erheblich k\u00fcrzen. Hiervon sind oftmals Menschen mit einer Duldung betroffen, die aus selbst zu vertretenden Gr\u00fcnden nicht abgeschoben werden k\u00f6nnen, zum Beispiel, wenn sie falsche Angaben zu ihrer Identit\u00e4t machen oder bei der Passbeschaffung nicht mitwirken und deswegen nicht abgeschoben werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-2\">Welche Leistungen zum Lebensunterhalt k\u00f6nnen Drittstaatenangeh\u00f6rige erhalten, die einen Aufenthaltstitel haben?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-2\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>Sofern Drittstaatenangeh\u00f6rige erwerbsf\u00e4hig sind, k\u00f6nnen sie zur Sicherung ihres Lebensunterhalts Arbeitslosengeld II erhalten (Jobcenter).<\/p>\n<p>Personen, die wegen ihrer Behinderung nicht erwerbsf\u00e4hig sind, k\u00f6nnen vom Sozialamt Hilfe zum Lebensunterhalt nach \u00a7 27 SGB XII oder Grundsicherung nach \u00a7 41 SGB XII beziehen. <em>Nicht erwerbsf\u00e4hig <\/em>ist, wer auf absehbare Zeit (das hei\u00dft, voraussichtlich l\u00e4nger als sechs Monate) unter den normalen Arbeitsmarktbedingungen <em>nicht<\/em> mindestens <em>drei Stunden t\u00e4glich<\/em> erwerbst\u00e4tig sein kann, zum Beispiel wegen einer Behinderung.<\/p>\n<p>Zu weiteren Einzelheiten vgl. Leitfaden S. 28 ff.<\/p>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-3\">Welche Regelungen f\u00fcr den Bezug von Leistungen zur Lebensunterhaltssicherung gibt es f\u00fcr Unionsb\u00fcrger*innen?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-3\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\tBei Unionsb\u00fcrger*innen (EU-B\u00fcrger*innen) wird zwischen denjenigen mit materiellem Aufenthaltsrecht und denjenigen ohne materielles Aufenthaltsrecht unterschieden.<br \/>\nUnionsb\u00fcrger*innen brauchen zwar f\u00fcr die Einreise nach Deutschland kein Visum und f\u00fcr den Aufenthalt keinen von der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde erteilten Aufenthaltstitel. Aber f\u00fcr einen l\u00e4ngeren Aufenthalt ben\u00f6tigen sie ein sogenanntes materielles Aufenthaltsrecht, auch Freiz\u00fcgigkeitsrecht genannt, das unter anderem die Bewegungsfreiheit von Unionsb\u00fcrger*innen innerhalb der Europ\u00e4ischen Union regelt. Fehlt es, kann die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde dessen Verlust feststellen und damit werden auch Unionsb\u00fcrger*innen ausreisepflichtig.\n<p>Das materielle Aufenthaltsrecht der Betroffenen kann vor allem darauf beruhen, dass sie sich als Arbeitsnehmer*innen, Auszubildende, Arbeitssuchende oder Selbstst\u00e4ndige hier aufhalten oder ein Aufenthaltsrecht als Familienangeh\u00f6rige oder wegen des Schulbesuchs der Kinder haben.<\/p>\n<p>Unionsb\u00fcrger*innen mit einem materiellen Aufenthaltsrecht &#8211; mit Ausnahme der Arbeitsuchenden &#8211; haben in der Regel Zugang zu Leistungen zur Lebensunterhaltssicherung wie Inl\u00e4nder*innen; Unionsb\u00fcrger*innen ohne materielles Aufenthaltsrecht sind hiervon meist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Zu den Einzelheiten vgl. Leitfaden S. 24 ff.<\/p>\n<h3>\n\t\tDas h\u00f6herrangige Recht\n\t<\/h3>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-0\">Welche Bedeutung haben h\u00f6herrangige Rechte bei der Gew\u00e4hrung von Sozialleistungen?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-0\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>Soll bei Personen mit einer Behinderung \u00fcber die Gew\u00e4hrung von Sozialleistungen entschieden werden, m\u00fcssen sogenannte h\u00f6herrangige Rechte beachtet werden. Dies gilt auch f\u00fcr Migrant*innen. Zu ber\u00fccksichtigen sind verbindliche Vorgaben, die im V\u00f6lkerrecht, im Recht der Europ\u00e4ischen Union sowie im Verfassungsrecht geregelt sind. Sie spielen insbesondere bei Ermessensentscheidungen oder bei der Auslegung sogenannter unbestimmter Rechtsbegriffe wie beispielsweise dem Begriff \u201eH\u00e4rtefall&#8221; eine Rolle. Au\u00dferdem k\u00f6nnen aus h\u00f6herrangigen Rechten im Ausnahmefall auch Leistungsanspr\u00fcche resultieren.<\/p>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-1\">Welche h\u00f6herrangigen Rechte m\u00fcssen in Deutschland ber\u00fccksichtigt werden?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-1\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>Die <em>UN-Behindertenrechtskonvention <\/em>enth\u00e4lt das Recht auf Bildung, Inklusion und Arbeit sowie die Verpflichtung zur Gleichbehandlung und vollst\u00e4ndige Teilhabe an allen Aspekten des Lebens.<\/p>\n<p>Die <em>UN-Kinderrechtskonvention<\/em> beinhaltet Standards zur Gestaltung eines menschenw\u00fcrdigen Lebens von Kindern. Durch sie soll die W\u00fcrde von Kindern gewahrt, ihre Selbst\u00e4ndigkeit gef\u00f6rdert und ihrer aktiven Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft sowie ihrem Recht auf Bildung Rechnung getragen werden.<\/p>\n<p>Die <em>EU-Aufnahmerichtline<\/em> ist besonders dann relevant, wenn es um Asylsuchende geht. Hier sind Vorgaben zur Ber\u00fccksichtigung der Schutzbed\u00fcrftigkeit bestimmter Personengruppen geregelt. Sie sind bei der Ausgestaltung der Aufnahmebedingungen in den EU-Mitgliedsstaaten zu ber\u00fccksichtigen, und zwar mit Blick auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, zur medizinischen Versorgung sowie zu Bildung und Besch\u00e4ftigung.<\/p>\n<p>Auch das <em>Grundgesetz<\/em> der Bundesrepublik Deutschland enth\u00e4lt Grunds\u00e4tze, die bei der Gew\u00e4hrung von Sozialleistungen beachtet werden m\u00fcssen: Das Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung, die Unantastbarkeit der Menschenw\u00fcrde und das Sozialstaatsprinzip.<\/p>\n<p>Weitere Details vgl. Leitfaden S. 20 ff.<\/p>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-2\">Was bedeutet es, wenn von Ermessen im beh\u00f6rdlichen Handeln die Rede ist?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-2\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>Auch wenn alle Voraussetzungen erf\u00fcllt sind, die nach einer gesetzlichen Regelung f\u00fcr die Gew\u00e4hrung einer bestimmten Leistung gegeben sein m\u00fcssen, besteht auf diese Leistung nicht immer ein Rechtsanspruch. Im Gesetz steht dann, dass die Leistung erbracht werden kann; solche Leistungen werden auch Ermessensleistungen genannt. Bei Ermessensleistungen muss die Leistung also nicht zwingend erbracht werden, sondern die Beh\u00f6rde pr\u00fcft, ob sie die Leistung unter Ber\u00fccksichtigung der Umst\u00e4nde in diesem Einzelfall gew\u00e4hren will.<\/p>\n<p>Bei einer solchen Ermessensentscheidung muss die Beh\u00f6rde auch das h\u00f6herrangige Recht ber\u00fccksichtigen, zum Beispiel das Recht auf Bildung in der UN-Kinderrechtskonvention. Von den verschiedenen Entscheidungen, die die Beh\u00f6rde im Rahmen ihres Ermessens treffen kann, ist aber gegebenenfalls im Einzelfall nur eine Entscheidung richtig, zum Beispiel die Leistungsbewilligung, weil jede andere Entscheidung gegen h\u00f6herrangiges Recht versto\u00dfen w\u00fcrde. Dann ist das Ermessen auf Null reduziert und es besteht ein Anspruch auf die Leistung.<\/p>\n<p>Gegen jede Entscheidung einer Verwaltungsbeh\u00f6rde kann ein Rechtsmittel eingelegt werden, um sie gerichtlich \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen.<\/p>\n<p>Weitere Tipps f\u00fcr die Rechtsdurchsetzung vgl. <a href=\"https:\/\/crossroads-bis-2024.hi-deutschland-projekte.de\/crossroads\/capacity-building\/roadbox\/gesammelte-faqs\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">FAQ \u201eDurchsetzung des Rechts auf Leistungen<\/a>&#8220;<\/p>\n<h3>\n\t\tZum Vorgehen in der Beratung\n\t<\/h3>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-0\">Wie k\u00f6nnen Fachkr\u00e4fte im Beratungsprozess am besten vorgehen?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-0\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>Es empfiehlt sich, folgende Punkte schrittweise zu kl\u00e4ren:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Kl\u00e4ren, welche konkrete Leistung ben\u00f6tig wird:<\/strong> Um herauszufinden, zu welcher Leistungsgruppe der ben\u00f6tigte Bedarf der Ratsuchenden geh\u00f6rt, steht im Beratungsleitfaden ein Stichwortverzeichnis zur Verf\u00fcgung, in dem die einzelnen Leistungen den Leistungsgruppen zugeordnet sind. Es ist wichtig zu wissen, ob es zum Beispiel um Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder um soziale Teilhabe geht, weil es f\u00fcr alle Leistungsbereiche spezifische Tr\u00e4ger gibt, bei denen die Leistung beantragt werden muss. Im Internet finden sich Quellen und Glossare zu Hilfsmitteln und zu Begriffen aus der Behindertenhilfe. Sie bieten Informationen zu Preisen, Produktgruppen und Zuordnungen zu Leistungsgruppen:\n<ul>\n<li>Datenbank bei Rehadat: <a href=\"https:\/\/www.rehadat-hilfsmittel.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.rehadat-hilfsmittel.de<\/a>. Lesehilfen sind zum Beispiel hier gelistet: <a href=\"https:\/\/www.rehadat-hilfsmittel.de\/de\/produkte\/kommunikation-information\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.rehadat-hilfsmittel.de\/de\/produkte\/kommunikation-information\/<\/a>)<\/li>\n<li>Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): <a href=\"https:\/\/www.rehadat-gkv.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.rehadat-gkv.de\/<\/a>. Die Hilfsmittel sind in Produktgruppen gegliedert, in denen man nach Produkten, Preisen, Bezugsm\u00f6glichkeiten und Informationen zur Finanzierung recherchieren kann.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li><strong>Kl\u00e4ren, zu welcher Migrant*innengruppe die Ratsuchenden geh\u00f6ren:<\/strong> Da der Zugang zu einer Sozialleistung von dem Aufenthaltspapier abh\u00e4ngt, gilt es zu kl\u00e4ren, zu welcher der vier folgenden Gruppen die ratsuchende Person geh\u00f6rt:\n<ul>\n<li>Drittstaatsangeh\u00f6rige mit Aufenthaltstitel<\/li>\n<li>Drittstaatsangeh\u00f6rige mit Ankunftsnachweis, einer Aufenthaltsgestattung oder mit einer Duldung &#8211; also Asylsuchende und Geduldete<\/li>\n<li>Unionsb\u00fcrger*innen mit materiellem Aufenthaltsrecht<\/li>\n<li>Unionsb\u00fcrger*innen ohne materielles Aufenthaltsrecht<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li><strong>Kl\u00e4ren, welcher Tr\u00e4ger f\u00fcr die Erbringung der konkreten Leistung zust\u00e4ndig ist:<\/strong> Welcher der Kostentr\u00e4ger f\u00fcr die Sozialleistung, die beantragt werden soll, zust\u00e4ndig ist, h\u00e4ngt von verschiedenen Umst\u00e4nden ab, zum Beispiel davon, welche Leistungen zum Lebensunterhalt bezogen werden, was wiederum vom Aufenthaltspapier abh\u00e4ngig ist, oder was die Ursache f\u00fcr die Behinderung ist.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Weitere Informationen zu zust\u00e4ndigen Tr\u00e4gern vgl. Leitfaden S. 11<\/p>\n<h2>\n\t\tDie einzelnen Sozialleistungen f\u00fcr Migrant*innen mit Behinderung\n\t<\/h2>\n<h3>\n\t\t\u00dcberblick \u00fcber Leistungsgruppen und -tr\u00e4ger\n\t<\/h3>\n\t<p>Welche Stelle f\u00fcr die Bewilligung einer Leistung &#8211; beispielsweise eines H\u00f6rger\u00e4ts oder einer Schulbegleitung &#8211; zust\u00e4ndig ist, h\u00e4ngt von der Leistungsgruppe der Sozialleistung (Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe an Bildung etc.) und von dem Aufenthaltspapier des Betroffenen ab.<\/p>\n<p>In vielen F\u00e4llen sind f\u00fcr Sozialleistungen f\u00fcr Menschen mit einer Behinderung die folgenden Stellen zust\u00e4ndig:<\/p>\n<ul>\n<li>die gesetzliche Krankenkasse f\u00fcr Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,<\/li>\n<li>die gesetzliche Pflegeversicherung f\u00fcr Leistungen zur Pflege,<\/li>\n<li>die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit f\u00fcr Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,<\/li>\n<li>der Tr\u00e4ger der Eingliederungshilfe f\u00fcr Leistungen zur sozialen Teilhabe und zur Teilhabe an Bildung und<\/li>\n<li>das Sozialamt f\u00fcr Asylsuchende und Geduldete, die noch keine 18 Monate hier leben.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Als<em> Eingliederungshilfe<\/em> werden Sozialleistungen bezeichnet, die Menschen mit einer Behinderung aufgrund ihrer Beeintr\u00e4chtigung erhalten. Sie soll eine individuelle und m\u00f6glichst selbstbestimmte Lebensf\u00fchrung und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft erm\u00f6glichen. Die Sozialleistungen sollen vor allem die soziale Teilhabe und die Teilhabe an Bildung und am Arbeitsleben sowie die medizinische Rehabilitation m\u00f6glich machen bzw. sie unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>Der Tr\u00e4ger der Eingliederungshilfe oder das Jugendamt bewilligen eine Leistung (zum Beispiel das Budget f\u00fcr Arbeit) als Eingliederungshilfe, wenn kein anderer Tr\u00e4ger f\u00fcr diese Leistung zust\u00e4ndig ist. Das ist h\u00e4ufig der Fall bei Leistungen zur <em>sozialen Teilhabe<\/em> und zur <em>Teilhabe an Bildung<\/em> sowie bei wenigen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Leistungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt f\u00fcr behinderte Menschen, Budget f\u00fcr Arbeit); Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden selten als Eingliederungshilfe erbracht.<\/p>\n<p>Das Jugendamt erbringt Eingliederungshilfe nur, wenn junge Menschen eine seelische Behinderung haben. Migrant*innen haben den gleichen Zugang zu allen Leistungen des Jugendamts wie Inl\u00e4nder*innen.<\/p>\n<p>Im Einzelfall kann f\u00fcr Leistungen der Sozialen Teilhabe aber auch die gesetzliche Unfallversicherung zust\u00e4ndig sein.<\/p>\n<h3>\n\t\tZust\u00e4ndigkeit der Leistungstr\u00e4ger\n\t<\/h3>\n\t<p>Die Voraussetzungen f\u00fcr den Zugang der verschiedenen Migrant*innengruppen zu Sozialleistungen werden im Folgenden ausf\u00fchrlich erkl\u00e4rt.<\/p>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-0\">Wann ist die gesetzliche Unfallversicherung zust\u00e4ndig?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-0\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>Ist die Behinderung Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit bei einer Besch\u00e4ftigung in Deutschland, erbringt die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft etc.) alle behinderungsspezifischen Sozialleistungen au\u00dfer Leistungen zur Teilhabe an Bildung und zur Pflege.<\/p>\n<p>Zu allen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung haben Migrant*innen den gleichen Zugang wie Inl\u00e4nder*innen. <\/p>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-1\">Wann ist die gesetzliche Rentenversicherung zust\u00e4ndig?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-1\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>Sind Migrant*innen in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig und haben sie weitere rentenversicherungsrechtliche Voraussetzungen erf\u00fcllt wie bestimmte Vorbesch\u00e4ftigungs- und Beitragszeiten (\u00a7 11 Abs. 2 SGB VI) erbringt die gesetzliche Rentenversicherung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben.<\/p>\n<p>Zu allen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung haben Migrant*innen den gleichen Zugang wie Inl\u00e4nder*innen.<\/p>\n<h3>\n\t\tMedizinische Rehabilitation und Pflege\n\t<\/h3>\n\t<p>F\u00fcr Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Pflege ist oft die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung oder das Sozialamt zust\u00e4ndig. <\/p>\n<p>Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sollen dazu dienen, Behinderungen einschlie\u00dflich chronischer Krankheiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen oder eine Verschlimmerung zu verh\u00fcten. <\/p>\n<p>Durch Leistungen zur Pflege soll Personen Hilfe geleistet werden, die wegen der Schwere der Pflegebed\u00fcrftigkeit auf Unterst\u00fctzung angewiesen sind.<\/p>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-0\">Welche Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gibt es?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-0\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>Zu diesen geh\u00f6ren unter anderem die \u00e4rztliche Behandlung, Arznei- und Verbandsmittel, Heilmittel (Krankengymnastik, Logop\u00e4die, Ergotherapie etc.), Hilfsmittel (H\u00f6rger\u00e4te, Sehhilfen, Prothesen etc.), Fr\u00fchf\u00f6rderung f\u00fcr Kinder und Psychotherapie.<\/p>\n<p>Zu den Einzelheiten vgl. Leitfaden S. 33 f.<\/p>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-1\">Wann erhalten Migrant*innen von der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation? <\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-1\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>Die gesetzliche Krankenversicherung ist vor allem dann zust\u00e4ndig, wenn Migrant*innen sozialversicherungspflichtig besch\u00e4ftigt sind, das hei\u00dft, mehr als einen Minijob aus\u00fcben, oder wenn sie an einer anerkannten Werkstatt f\u00fcr behinderte Menschen t\u00e4tig sind oder sie familienversichert sind.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem ist die gesetzliche Krankenversicherung zust\u00e4ndig, wenn Migrant*innen folgende Leistungen zur Lebensunterhaltssicherung erhalten:<\/p>\n<ul>\n<li>Arbeitslosengeld I von der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit<\/li>\n<li>Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (\u201eHartz IV&#8221;) vom Jobcenter<\/li>\n<li>Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung vom Sozialamt<\/li>\n<li>Analogleistungen nach \u00a7 2 AsylbLG vom Sozialamt<\/li>\n<\/ul>\n<p>Welche Migrant*innen welche Leistungen zur Lebensunterhaltssicherung erhalten, ist <a href=\"https:\/\/crossroads-bis-2024.hi-deutschland-projekte.de\/crossroads\/capacity-building\/roadbox\/leitfaden-zur-beratung-von-gefluechteten-menschen-mit-behinderung-nachschlagewerk-von-gagweiser\/#Lebensunterhalt\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a> erl\u00e4utert.<\/p>\n<p>Zu allen Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse haben Migrant*innen den gleichen Zugang wie Inl\u00e4nder*innen.<\/p>\nZu den Einzelheiten zum Zugang von Drittstaatsangeh\u00f6rigen mit einem Aufenthaltstitel,<br \/>\nalso auch von anerkannten Schutzberechtigten vgl. Leitfaden S. 45 f.\nZu den Einzelheiten zum Zugang von Asylsuchenden und Geduldeten<br \/>\nvgl. Leitfaden S. 52 f.\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-2\">Wann erhalten Migrant*innen vom Sozialamt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-2\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>Das Sozialamt ist zust\u00e4ndig, wenn Migrant*innen zur Lebensunterhaltssicherung Grundleistungen nach \u00a7 3 AsylbLG erhalten. Das sind vor allem Asylsuchende mit einer Aufenthaltsgestattung und Personen mit einer Duldung, die noch keine 18 Monate in Deutschland leben.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/crossroads-bis-2024.hi-deutschland-projekte.de\/crossroads\/capacity-building\/roadbox\/leitfaden-zur-beratung-von-gefluechteten-menschen-mit-behinderung-nachschlagewerk-von-gagweiser\/#Lebensunterhalt\">Zu den Einzelheiten<\/a><\/p>\n<p>Diese Migrant*innen haben einen Anspruch auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzust\u00e4nde, zum Beispiel auf \u00e4rztliche und zahn\u00e4rztliche Behandlung und auf Heil- und Hilfsmittel, wenn sie nach medizinischen Gesichtspunkten erforderlich sind (\u00a7 4 AsylbLG).<\/p>\n<p>Au\u00dferdem kann das Sozialamt sonstige Leistungen insbesondere zur Sicherung der Gesundheit erbringen (\u00a7 6 AsylbLG). Das bedeutet, dass nicht wie bei gesetzlich Krankenversicherten automatisch alle Leistungen zur medizinischen Rehabilitation \u00fcbernommen werden, aber nach Ermessen k\u00f6nnen im Einzelfall alle Leistungen gew\u00e4hrt werden. Bei der Ermessensentscheidung muss h\u00f6herrangiges Recht ber\u00fccksichtigt werden. Im Einzelfall kann daher das Ermessen auf Null reduziert sein und ein Anspruch auf die Leistung bestehen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/crossroads-bis-2024.hi-deutschland-projekte.de\/crossroads\/capacity-building\/roadbox\/leitfaden-zur-beratung-von-gefluechteten-menschen-mit-behinderung-nachschlagewerk-von-gagweiser\/#h\u00f6herrangigesRecht\">Weiterlesen zum Thema Ermessen und h\u00f6herrangiges Recht<\/a><\/p>\n<p>Das Sozialamt ist auch dann zust\u00e4ndig, wenn Migrant*innen zur Lebensunterhaltssicherung gek\u00fcrzte Leistungen nach \u00a7 1a AsylbLG erhalten, zum Beispiel, weil nach der Dublin-III-Verordnung ein anderer Staat f\u00fcr ihr Asylverfahren zust\u00e4ndig ist und ihre Abschiebung angeordnet wurde. In diesem Fall haben die Migrant*innen nach \u00a7 4 AsylbLG nur einen Anspruch auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzust\u00e4nde. Sonstige Leistungen insbesondere zur Sicherung der Gesundheit nach \u00a7 6 AsylbLG erbringt das Sozialamt nicht. Nach h\u00f6herrangigem Recht k\u00f6nnen Migrant*innen aber im Einzelfall trotzdem Zugang zu einzelnen Leistungen zur Sicherung der Gesundheit erhalten.<\/p>\n<p>Zu den Einzelheiten zum Zugang von Asylsuchenden und Geduldeten vgl. Leitfaden S. 55 ff.<\/p>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-3\">Welche Leistungen zur Pflege gibt es?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-3\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>Hierzu geh\u00f6ren Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Pflegehilfsmittel, das Wohnumfeld verbessernde Ma\u00dfnahmen, Tagespflege und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und die vollstation\u00e4re Pflege.<\/p>\n<p>Zu den Einzelheiten vgl. Leitfaden S. 94 f.<\/p>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-4\">Welche Migrant*innen erhalten von der gesetzlichen Pflegeversicherung Leistungen zur Pflege?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-4\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>Die gesetzliche Pflegeversicherung ist vor allem dann zust\u00e4ndig, wenn Migrant*innen sozialversicherungspflichtig besch\u00e4ftigt sind, das hei\u00dft, mehr als einen Minijob aus\u00fcben, oder wenn sie an einer anerkannten Werkstatt f\u00fcr behinderte Menschen t\u00e4tig oder familienversichert sind.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem ist die gesetzliche Pflegeversicherung zust\u00e4ndig, wenn Migrant*innen folgende Leistungen zur Lebensunterhaltssicherung erhalten:<\/p>\n<ul>\n<li>Arbeitslosengeld I von der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit<\/li>\n<li>Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (\u201eHartz IV&#8221;) vom Jobcenter<\/li>\n<\/ul>\n<p>Welche Migrant*innen welche Leistungen zur Lebensunterhaltssicherung erhalten, ist <a href=\"https:\/\/crossroads-bis-2024.hi-deutschland-projekte.de\/crossroads\/capacity-building\/roadbox\/leitfaden-zur-beratung-von-gefluechteten-menschen-mit-behinderung-nachschlagewerk-von-gagweiser\/#Lebensunterhalt\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a> erl\u00e4utert.<\/p>\n<p><strong>Achtung: <\/strong> Die gesetzliche Pflegeversicherung erbringt nur Leistungen f\u00fcr Personen, die in den zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre versichert waren.<\/p>\n<p>Zu allen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung haben Migrant*innen den gleichen Zugang wie Inl\u00e4nder*innen.<\/p>\n<p>Zu den Einzelheiten zum Zugang von Drittstaatsangeh\u00f6rigen mit einem Aufenthaltstitel, also auch von anerkannten Schutzberechtigten vgl. Leitfaden S. 100.<\/p>\n<p>Zu den Einzelheiten zum Zugang von Asylsuchenden und Geduldeten vgl. Leitfaden S. 103.<\/p>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-5\">Welche Migrant*innen erhalten diese Leistung vom Sozialamt?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-5\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>Migrant*innen haben gegen\u00fcber dem Sozialamt einen Anspruch auf diese Leistungen als Hilfe zur Pflege, wenn sie folgende Leistungen zur Lebensunterhaltssicherung erhalten k\u00f6nnen:<\/p>\n<ul>\n<li>Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung vom Sozialamt<\/li>\n<li>Analogleistungen nach \u00a7 2 AsylbLG vom Sozialamt<\/li>\n<\/ul>\n<p>Welche Migrant*innen welche Leistungen zur Lebensunterhaltssicherung erhalten, ist <a href=\"https:\/\/crossroads-bis-2024.hi-deutschland-projekte.de\/crossroads\/capacity-building\/roadbox\/leitfaden-zur-beratung-von-gefluechteten-menschen-mit-behinderung-nachschlagewerk-von-gagweiser\/#Lebensunterhalt\">hier<\/a> erl\u00e4utert.<\/p>\n<p>Migrant*innen haben zu allen Leistungen den gleichen Zugang wie Inl\u00e4nder*innen, wenn ein Anspruch auf Hilfe zur Pflege besteht.<\/p>\nZu den Einzelheiten zum Zugang von Drittstaatsangeh\u00f6rigen mit einem Aufenthaltstitel,<br \/>\nalso auch von anerkannten Schutzberechtigten vgl. Leitfaden S. 101\n<p>Zu den Einzelheiten zum Zugang von Asylsuchenden und Geduldeten vgl. Leitfaden S. 104<\/p>\n<p>Das Sozialamt ist auch f\u00fcr diejenigen Migrant*innen zust\u00e4ndig, die zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes Grundleistungen nach \u00a7 3 AsylbLG erhalten. Dies sind vor allem Asylsuchende mit einer Aufenthaltsgestattung und Personen mit einer Duldung, die noch keine 18 Monate in Deutschland leben.<\/p>\n<p>Zu den Einzelheiten siehe <a href=\"https:\/\/crossroads-bis-2024.hi-deutschland-projekte.de\/crossroads\/capacity-building\/roadbox\/leitfaden-zur-beratung-von-gefluechteten-menschen-mit-behinderung-nachschlagewerk-von-gagweiser\/#Lebensunterhalt\">hier<\/a><\/p>\n<p>Das Sozialamt kann sonstige Leistungen insbesondere zur Sicherung der Gesundheit erbringen (\u00a7 6 AsylbLG). Beispielsweise kann es Kosten f\u00fcr Sachleistungen bei h\u00e4uslicher Pflege und f\u00fcr eine station\u00e4re Unterbringung \u00fcbernehmen. Das Sozialamt trifft eine Ermessensentscheidung dazu, ob eine Leistung erbracht wird, bei der das h\u00f6herrangige Recht zu ber\u00fccksichtigen ist. Danach soll jedem Einzelnen die F\u00fchrung eines Lebens in W\u00fcrde erm\u00f6glicht werden, wie es dem Sozialstaatsprinzip entspricht. Im Einzelfall kann das Ermessen auf Null reduziert sein und ein Anspruch auf die beantragte Leistung bestehen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/crossroads-bis-2024.hi-deutschland-projekte.de\/crossroads\/capacity-building\/roadbox\/leitfaden-zur-beratung-von-gefluechteten-menschen-mit-behinderung-nachschlagewerk-von-gagweiser\/#h\u00f6herrangigesRecht\">Weiterlesen zum Thema Ermessen und h\u00f6herrangiges Recht<\/a><\/p>\n<p>Erhalten Migrant*innen zur Lebensunterhaltssicherung gek\u00fcrzte Leistungen nach \u00a7 1a AsylbLG, ist das Sozialamt f\u00fcr sie zust\u00e4ndig. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn nach der Dublin-III-Verordnung ein anderer Staat f\u00fcr das Asylverfahren dieser Migrant*innen zust\u00e4ndig ist und eine Abschiebung angeordnet wurde. Bei gek\u00fcrzten Leistungen nach \u00a7 1a AsylbLG besteht zwar ein Ausschluss von den sonstigen Leistungen, damit auch von Leistungen zur Sicherung der Gesundheit nach \u00a7 6 AsylbLG. Im Einzelfall kann nach h\u00f6herrangigem Recht ein Zugang zu einzelnen Leistungen zur Sicherung der Gesundheit bestehen.<\/p>\n<p>Zu den Einzelheiten zum Zugang von Asylsuchenden und Geduldeten vgl. Leitfaden S. 104 und 56<\/p>\n<h3>\n\t\tSoziale Teilhabe und Teilhabe an Bildung\n\t<\/h3>\n\t<p>Leistungen zur sozialen Teilhabe sollen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erm\u00f6glichen oder erleichtern. Hierzu geh\u00f6rt die Unterst\u00fctzung Leistungsberechtigter bei einem m\u00f6glichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Leben in ihrem eigenen Wohn- und Sozialraum. <\/p>\n<p>Durch Leistungen zur Teilhabe an Bildung sollen Menschen mit Behinderungen Bildungsangebote gleichberechtigt wahrnehmen k\u00f6nnen.<\/p>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-0\">Welche Leistungen gibt es zur sozialen Teilhabe?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-0\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>Hierzu geh\u00f6ren unter anderem Leistungen<\/p>\n<ul>\n<li>zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und F\u00e4higkeiten (zum Beispiel blindentechnische Grundausbildung),<\/li>\n<li>zur F\u00f6rderung der Verst\u00e4ndigung mit der Umwelt (zum Beispiel Geb\u00e4rdendolmetschende),<\/li>\n<li>f\u00fcr Wohnraum,<\/li>\n<li>Assistenzleistungen f\u00fcr die allgemeinen Erledigungen des Alltags wie die Haushaltsf\u00fchrung sowie die Gestaltung sozialer Beziehungen etc. und<\/li>\n<li>Leistungen zur Bef\u00f6rderung sowie f\u00fcr die Anschaffung und den Betrieb eines Kraftfahrzeugs.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Zu den Einzelheiten vgl. Leitfaden S. 80 f.<\/p>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-1\">Welche Leistungen zur Teilhabe an Bildung gibt es?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-1\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>Zu den Leistungen zur Teilhabe an Bildung geh\u00f6ren vor allem Hilfen zur Schulbildung im Rahmen der Schulpflicht und der Vorbereitung auf die Schule (Schulbegleiter*innen etc.), zur schulischen Berufsausbildung und zur Hochschulbildung.<\/p>\n<p>Zu den Einzelheiten vgl. Leitfaden S. 82.<\/p>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-2\">Welche Migrant*innen erhalten Leistungen zur sozialen Teilhabe und zur Teilhabe an Bildung vom Tr\u00e4ger der Eingliederungshilfe?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-2\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>Migrant*innen haben einen Anspruch auf Leistungen zur sozialen Teilhabe und zur Teilhabe an Bildung, die vom Tr\u00e4ger der Eingliederungshilfe bewilligt werden, wenn sie einen <a href=\"https:\/\/crossroads-bis-2024.hi-deutschland-projekte.de\/crossroads\/capacity-building\/roadbox\/leitfaden-zur-beratung-von-gefluechteten-menschen-mit-behinderung-nachschlagewerk-von-gagweiser\/#c4\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Aufenthaltstitel<\/a> haben und sich voraussichtlich dauerhaft in Deutschland aufhalten werden. Das ist in der Regel zum Beispiel bei anerkannten Schutzberechtigten und bei Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis aus famili\u00e4ren Gr\u00fcnden der Fall.<\/p>\n<p>Besteht bei Migrant*innen ein Anspruch auf Eingliederungshilfe, haben sie zu allen Leistungen den gleichen Zugang wie Inl\u00e4nder*innen.<\/p>\nZu den Einzelheiten zum Zugang von Drittstaatsangeh\u00f6rigen mit einem Aufenthaltstitel,<br \/>\nalso auch von anerkannten Schutzberechtigten vgl. Leitfaden S. 48 f.\n<p>Wird bei Migrant*innen trotz des Besitzes eines Aufenthaltstitels kein voraussichtlich dauerhafter Aufenthalt angenommen, k\u00f6nnen sie Leistungen nach Ermessen erhalten.<\/p>\n<p>Bei der Ermessensentscheidung muss h\u00f6herrangiges Recht ber\u00fccksichtigt werden. Im Einzelfall kann daher das Ermessen auf Null reduziert sein und ein Anspruch auf die Leistung bestehen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/crossroads-bis-2024.hi-deutschland-projekte.de\/crossroads\/capacity-building\/roadbox\/leitfaden-zur-beratung-von-gefluechteten-menschen-mit-behinderung-nachschlagewerk-von-gagweiser\/#h\u00f6herrangigesRecht\">Weiterlesen zum Thema Ermessen und h\u00f6herrangiges Recht.<\/a><\/p>\n<p><strong>Achtung:<\/strong> Folgende Migrant*innen erhalten vom Tr\u00e4ger der Eingliederungshilfe keine Leistungen zur sozialen Teilhabe und zur Teilhabe an Bildung:<\/p>\n<ul>\n<li>Personen, die vom Sozialamt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten k\u00f6nnen wie Asylsuchende und Geduldete.<\/li>\n<li>Migrant*innen, die nur eingereist sind, um Eingliederungshilfe zu erhalten, was in der Regel nicht der Fall ist.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-3\">Welche Migrant*innen erhalten Leistungen zur sozialen Teilhabe und zur Teilhabe an Bildung vom Sozialamt?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-3\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>Das sind diejenigen Migrant*innen, die zur Lebensunterhaltssicherung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten k\u00f6nnen wie Asylsuchende und Geduldete. Das hei\u00dft im Einzelnen:<\/p>\nZum einen geh\u00f6ren zu ihnen vor allem Asylsuchende mit einer Aufenthaltsgestattung und Personen mit einer Duldung, die bereits seit mindestens 18 Monaten in Deutschland leben und <em>Analogleistungen<\/em> nach \u00a7 2 AsylbLG erhalten k\u00f6nnen:<br \/>\nSie k\u00f6nnen nach \u00a7 2 AsylbLG; \u00a7\u00a7 90 ff SGB IX alle Leistungen zur sozialen Teilhabe und zur Teilhabe an Bildung nach Ermessen erhalten. Bei der Ermessensentscheidung muss h\u00f6herrangiges Recht ber\u00fccksichtigt werden. Im Einzelfall kann daher das Ermessen auf Null reduziert sein und ein Anspruch auf die Leistung bestehen.<br \/>\n<a href=\"https:\/\/crossroads-bis-2024.hi-deutschland-projekte.de\/crossroads\/capacity-building\/roadbox\/leitfaden-zur-beratung-von-gefluechteten-menschen-mit-behinderung-nachschlagewerk-von-gagweiser\/#h\u00f6herrangigesRecht\">Weiterlesen zum Thema Ermessen und h\u00f6herrangiges Recht<\/a>.\n<p>Zum anderen geh\u00f6ren zu ihnen vor allem Asylsuchende mit einer Aufenthaltsgestattung und Personen mit einer Duldung, die noch keine 18 Monate in Deutschland leben. Einzelheiten hier nachlesen.<\/p>\n<p>Weiterlesen zum Thema <a href=\"https:\/\/crossroads-bis-2024.hi-deutschland-projekte.de\/crossroads\/capacity-building\/roadbox\/leitfaden-zur-beratung-von-gefluechteten-menschen-mit-behinderung-nachschlagewerk-von-gagweiser\/#Lebensunterhalt\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Lebensunterhalt.<\/a><\/p>\n<p>Nach \u00a7 6 Absatz 1 AsylbLG kann das Sozialamt andere Leistungen insbesondere dann erbringen, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung der Gesundheit unerl\u00e4sslich oder zur Deckung besonderer Bed\u00fcrfnisse von Kindern geboten sind, zum Beispiel Schulbegleitung. Das Wort \u201einsbesondere&#8221; verweist darauf, dass bei au\u00dfergew\u00f6hnlichen Umst\u00e4nden auch in anderen F\u00e4llen Leistungen erbracht werden k\u00f6nnen. Bei der Ermessensentscheidung muss h\u00f6herrangiges Recht ber\u00fccksichtigt werden, zum Beispiel das Recht auf den Schulbesuch (UN-Kinderrechtekonvention). Ist ohne die Leistung ein Schulbesuch nicht m\u00f6glich, m\u00fcsste das Ermessen auf Null reduziert sein, sodass ein Anspruch auf die Leistung besteht.<\/p>\n<p>Auch f\u00fcr Migrant*innen, die zur Lebensunterhaltssicherung gek\u00fcrzte Leistungen nach \u00a7 1a AsylbLG erhalten, ist das Sozialamt zust\u00e4ndig. Bei ihnen handelt es sich zum Beispiel um Migrant*innen, f\u00fcr die nach der Dublin-III-Verordnung ein anderer Staat f\u00fcr das Asylverfahren zust\u00e4ndig ist und eine Abschiebung angeordnet wurde. Bei gek\u00fcrzten Leistungen nach \u00a7 1a AsylbLG besteht zwar ein Ausschluss von den sonstigen Leistungen nach \u00a7 6 AsylbLG, aber im Einzelfall kann nach h\u00f6herrangigem Recht ein Zugang zu einzelnen Leistungen zur Sicherung der Gesundheit bestehen.<\/p>\n<p>Zu den Einzelheiten zum Zugang von Asylsuchenden und Geduldeten vgl. Leitfaden S. 91.<\/p>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-4\">Welche Migrant*innen mit Fluchthintergrund k\u00f6nnen einen Integrationskurs besuchen?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-4\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>Das Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) f\u00f6rdern Integrationskurse f\u00fcr Menschen mit Behinderungen an. Sie haben einen Umfang von 900 Stunden Deutschunterricht und 100 Stunden Orientierungskurs. Ab f\u00fcnf Teilnehmenden erh\u00e4lt der Kurstr\u00e4ger eine spezielle Garantieverg\u00fctung. Besondere Aufwendungen zur Erm\u00f6glichung der Kursteilnahme f\u00fcr Menschen mit Behinderungen k\u00f6nnen auf Antrag in angemessenem Umfang erstattet werden.<\/p>\n<p>Einen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs haben unter anderem Asylberechtigte, anerkannte GFK-Fl\u00fcchtlinge und subsidi\u00e4r Schutzberechtigte mit einer Aufenthaltserlaubnis nach \u00a7 25 Absatz 1 oder 2 AufenthG.<\/p>\n<p>Bei freien Pl\u00e4tzen k\u00f6nnen vor allem Schutzberechtigte mit einer Aufenthaltserlaubnis nach \u00a7 25 Absatz 3 AufenthG, Personen mit einer Ermessensduldung und Asylsuchende teilnehmen, wenn ein rechtm\u00e4\u00dfiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, also eine sogenannte gute Bleibeperspektive besteht. Das wird derzeit bei Asylsuchenden aus Eritrea, Somalia, Syrien und Afghanistan angenommen. Ansonsten k\u00f6nnen Asylsuchende zur Teilnahme zugelassen werden, wenn sie vor dem 01.08.2019 eingereist sind, nicht aus den Westbalkanstaaten, Ghana oder Senegal kommen und \u201earbeitsmarktnah&#8221; sind (das ist der Fall bei einer Meldung als arbeitssuchend oder arbeitslos, bei einer Besch\u00e4ftigung, Ausbildung oder Teilnahme an bestimmten SGB III-Ma\u00dfnahmen etc.). Alternativ zur Arbeitsmarktn\u00e4he ist auch die Betreuung von Kindern unter drei Jahren ausreichend.<\/p>\n<p>Zu den Einzelheiten vgl. Leitfaden S. 89 und 92.<\/p>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-5\">Welche Migrant*innen mit Fluchthintergrund k\u00f6nnen an einer berufsbezogenen Deutschsprachf\u00f6rderung teilnehmen?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-5\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>Ma\u00dfnahmen der berufsbezogenen Deutschsprachf\u00f6rderung sollen nach einem Integrationskurs stattfinden und setzen daher in der Regel ein Sprachniveau von B1 GER voraus. Geduldete, die keinen Zugang zum Integrationskurs haben, k\u00f6nnen Spezialberufssprachkurse f\u00fcr Personen mit einem Ausgangssprachniveau von A1 GER und A2 GER besuchen.<\/p>\n<p>Anerkannte Schutzberechtigte k\u00f6nnen an der berufsbezogenen Deutschsprachf\u00f6rderung uneingeschr\u00e4nkt teilnehmen.<\/p>\n<p>Asylsuchenden ist dies m\u00f6glich, wenn ein rechtm\u00e4\u00dfiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist. Das wird derzeit nur bei Personen aus Eritrea, Somalia, Syrien und Afghanistan angenommen. Ansonsten k\u00f6nnen Asylsuchende teilnehmen, wenn sie vor dem 01.08.2019 eingereist sind, nicht aus den Westbalkanstaaten, Ghana oder Senegal kommen und \u201earbeitsmarktnah&#8221; sind (das ist der Fall bei einer Meldung als arbeitssuchend oder arbeitslos, Besch\u00e4ftigung, Ausbildung oder Teilnahme an bestimmten SGB III-Ma\u00dfnahmen etc.). Alternativ zur Arbeitsmarktn\u00e4he ist auch die Betreuung von Kindern unter drei Jahren ausreichend.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem k\u00f6nnen Personen mit einer Ermessensduldung teilnehmen und Personen mit einer Duldung, die dieses Aufenthaltspapier seit sechs Monaten haben und \u201earbeitsmarktnah&#8221; sind (Meldung als arbeitssuchend oder arbeitslos, Besch\u00e4ftigung, Ausbildung, Teilnahme an bestimmten SGB III-Ma\u00dfnahmen etc.).<\/p>\n<h3>\n\t\tTeilhabe am Arbeitsleben\n\t<\/h3>\n\t<p>Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen die Erwerbsf\u00e4higkeit von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Menschen erhalten, verbessern oder (wieder-)herstellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben m\u00f6glichst auf Dauer sichern.<\/p>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-0\">Welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbringt die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-0\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>Hierzu geh\u00f6ren Hilfen:<\/p>\n<ul>\n<li>zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes (Arbeitsassistenz, technische Arbeitshilfen etc.),<\/li>\n<li>f\u00fcr die Berufsvorbereitung (zum Beispiel rehaspezifische Berufsvorbereitende Bildungsma\u00dfnahmen),<\/li>\n<li>f\u00fcr die individuelle betriebliche Qualifizierung bei einer Unterst\u00fctzten Besch\u00e4ftigung,<\/li>\n<li>f\u00fcr die berufliche Erstausbildung,<\/li>\n<li>das Budget f\u00fcr Ausbildung,<\/li>\n<li>Leistungen in anerkannten Werkst\u00e4tten f\u00fcr behinderte Menschen: Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Hinzu kommen Leistungen, die Menschen mit und ohne Behinderung zur Verf\u00fcgung stehen (zum Beispiel Ma\u00dfnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie die Assistierte Ausbildung). Arbeitgeber*innen, die Menschen mit einer Behinderung besch\u00e4ftigen oder ausbilden, k\u00f6nnen durch einen Zuschuss zur Verg\u00fctung (den sogenannten Eingliederungszuschuss) gef\u00f6rdert werden.<\/p>\n<p>Zu den Einzelheiten vgl. Leitfaden S. 59 f.<\/p>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-1\">Welche Migrant*innen erhalten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-1\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>Generell gilt: F\u00fcr Personen, die Arbeitslosengeld II (\u201eHartz 4&#8243;) erhalten, ist das Jobcenter f\u00fcr Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zust\u00e4ndig, sonst die Agentur f\u00fcr Arbeit.<\/p>\n<p>Eine Voraussetzung f\u00fcr fast alle Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist der Zugang zum Arbeitsmarkt. Diesen Zugang haben<\/p>\n<ul>\n<li>Migrant*innen, die uneingeschr\u00e4nkt erwerbst\u00e4tig sein d\u00fcrfen, zum Beispiel anerkannte Schutzberechtigte, Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis aus famili\u00e4ren Gr\u00fcnden und Unionsb\u00fcrger*innen;<\/li>\n<li>Personen, denen die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde eine Besch\u00e4ftigungserlaubnis f\u00fcr eine bestimmte T\u00e4tigkeit erteilen kann, zum Beispiel vielen Asylsuchenden und Geduldeten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Kein Zugang zum Arbeitsmarkt besteht bei einer Duldung f\u00fcr Personen mit ungekl\u00e4rter Identit\u00e4t und in vielen F\u00e4llen bei Asylsuchenden und Geduldeten aus den Westbalkanstaaten, Ghana und Senegal.<\/p>\n<p>Zu den Einzelheiten vgl. Leitfaden S. 60 f.<\/p>\nLeistungen der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit zur Teilhabe am Arbeitsleben werden zudem<br \/>\nnur bei einem <em>gew\u00f6hnlichen Aufenthalt<\/em> in Deutschland erbracht. Bei Drittstaatsangeh\u00f6rigen mit einem Aufenthaltstitel, bei Asylsuchenden und bei Geduldeten ist meist von einem gew\u00f6hnlichen Aufenthalt auszugehen.\n<p>Zu weiteren Einzelheiten vgl. FAQ Textabschnitt <a href=\"https:\/\/crossroads-bis-2024.hi-deutschland-projekte.de\/crossroads\/capacity-building\/roadbox\/leitfaden-zur-beratung-von-gefluechteten-menschen-mit-behinderung-nachschlagewerk-von-gagweiser\/#c4\">\u201eN\u00fctzliches Wissen f\u00fcr die Beratung&#8221;<\/a>\u00a0sowie vgl. Leitfaden S. 20<\/p>\n<p>Migrant*innen mit einem Zugang zum Arbeitsmarkt und einem gew\u00f6hnlichen Aufenthalt haben den gleichen Zugang zu den meisten Leistungen der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit wie Inl\u00e4nder*innen. Es gibt keine generelle gesetzliche Regelung, wonach ein bestimmtes Deutschsprachniveau oder eine bestimmte Geltungsdauer des Aufenthaltspapiers f\u00fcr eine Leistungsgew\u00e4hrung erforderlich ist, auch wenn es in der Praxis h\u00e4ufig zun\u00e4chst verlangt wird.<\/p>\n<p>Einschr\u00e4nkungen kann es f\u00fcr Asylsuchende und Geduldete bei folgenden Leistungen zur Ausbildungsf\u00f6rderung geben: Berufsvorbereitende Bildungsma\u00dfnahmen, Vorphase der Assistierten Ausbildung, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld zur Sicherung des Lebensunterhalts w\u00e4hrend einer Ausbildung oder einer Ma\u00dfnahme. Von einer Au\u00dferbetrieblichen Berufsausbildung sind neben Asylsuchenden und Geduldeten auch andere Migrant*innen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Zu den Einzelheiten vgl. Leitfaden S. 69 und 73 f.<\/p>\n<p><strong>Achtung:<\/strong> Es wird aber vertreten, dass diese allgemeinen aufenthaltsrechtlichen Einschr\u00e4nkungen nicht auf Menschen mit Behinderungen angewendet werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Zu den Einzelheiten vgl. Leitfaden S. 62<\/p>\n<p>Haben Asylsuchende und Geduldete keinen Zugang zu Berufsausbildungsbeihilfe, haben sie f\u00fcr die Finanzierung ihres Lebensunterhalts einen Anspruch auf (erg\u00e4nzende) Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.<\/p>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-2\">Welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbringt der Tr\u00e4ger der Eingliederungshilfe <\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-2\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>Der Tr\u00e4ger der Eingliederungshilfe erbringt Leistungen im Arbeitsbereich von anerkannten Werkst\u00e4tten f\u00fcr behinderte Menschen und das Budget f\u00fcr Arbeit.<\/p>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-3\">Welche Migrant*innen erhalten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vom Tr\u00e4ger der Eingliederungshilfe?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-3\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\tMigrant*innen haben einen Anspruch auf diese Leistungen, wenn sie einen Aufenthaltstitel haben und sich voraussichtlich dauerhaft in Deutschland aufhalten. Das ist in der Regel zum Beispiel der Fall bei anerkannten Schutzberechtigten und bei Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis aus famili\u00e4ren Gr\u00fcnden.<br \/>\nBesteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe, haben Migrant*innen den gleichen Zugang zu allen Leistungen wie Inl\u00e4nder*innen.\nZu den Einzelheiten zum Zugang von Drittstaatsangeh\u00f6rigen mit einem Aufenthaltstitel,<br \/>\nalso auch von anerkannten Schutzberechtigten, vgl. Leitfaden S. 48 f.\n<p>Wird bei Migrant*innen trotz des Besitzes eines Aufenthaltstitels kein voraussichtlich dauerhafter Aufenthalt angenommen, k\u00f6nnen sie Leistungen nach Ermessen erhalten.<\/p>\nBei der Ermessensentscheidung muss h\u00f6herrangiges Recht ber\u00fccksichtigt werden. Im Einzelfall kann daher das Ermessen auf Null reduziert sein und ein Anspruch auf die Leistung bestehen.<br \/>\nWeiterlesen zum Thema Ermessen und h\u00f6herrangiges Recht k\u00f6nnen sie hier.\n<p><a href=\"https:\/\/crossroads-bis-2024.hi-deutschland-projekte.de\/crossroads\/capacity-building\/roadbox\/leitfaden-zur-beratung-von-gefluechteten-menschen-mit-behinderung-nachschlagewerk-von-gagweiser\/#h\u00f6herrangigesRecht\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Weiterlesen zum Thema Ermessen und h\u00f6herrangiges Recht<\/a><\/p>\n<p><strong>Achtung:<\/strong> Migrant*innen erhalten keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vom Tr\u00e4ger der Eingliederungshilfe<\/p>\n<ul>\n<li>bei Bezug von Grundleistungen nach \u00a7 3 AsylbLG oder von gek\u00fcrzten Leistungen nach \u00a7 1a AsylbLG vom Sozialamt,<\/li>\n<li>wenn sie nur eingereist sind, um Eingliederungshilfe zu erhalten, was in der Regel nicht der Fall ist.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-4\">Welche Migrant*innen erhalten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vom Sozialamt?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-4\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>Das sind diejenigen Migrant*innen, die zur Lebensunterhaltssicherung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten k\u00f6nnen wie Asylsuchende und Geduldete.<\/p>\nZum einen geh\u00f6ren zu ihnen vor allem Asylsuchende mit einer Aufenthaltsgestattung und Personen mit einer Duldung, die bereits seit mindestens 18 Monate in Deutschland leben und <strong>Analogleistungen<\/strong> nach \u00a7 2 AsylbLG erhalten k\u00f6nnen:<br \/>\nSie k\u00f6nnen nach \u00a7 2 AsylbLG; \u00a7\u00a7 90 ff SGB IX alle Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach Ermessen erhalten. Bei der Ermessensentscheidung muss h\u00f6herrangiges Recht ber\u00fccksichtigt werden. Im Einzelfall kann daher das Ermessen auf Null reduziert sein und ein Anspruch auf die Leistung bestehen.\n<p><a href=\"https:\/\/crossroads-bis-2024.hi-deutschland-projekte.de\/crossroads\/capacity-building\/roadbox\/leitfaden-zur-beratung-von-gefluechteten-menschen-mit-behinderung-nachschlagewerk-von-gagweiser\/#h\u00f6herrangigesRecht\">Weiterlesen zum Thema Ermessen und h\u00f6herrangiges Recht<\/a><\/p>\n<p>Zum anderen geh\u00f6ren zu ihnen vor allem Asylsuchende mit einer Aufenthaltsgestattung und Personen mit einer Duldung, die noch keine 18 Monate in Deutschland leben und Grundleistungen nach \u00a7 3 AsylbLG erhalten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/crossroads-bis-2024.hi-deutschland-projekte.de\/crossroads\/capacity-building\/roadbox\/leitfaden-zur-beratung-von-gefluechteten-menschen-mit-behinderung-nachschlagewerk-von-gagweiser\/#Lebensunterhalt\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Weiterlesen zum Thema Lebensunterhalt.<\/a><\/p>\n<p>Nach \u00a7 6 Absatz 1 AsylbLG kann das Sozialamt andere Leistungen insbesondere dann erbringen, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung der Gesundheit unerl\u00e4sslich oder zur Deckung besonderer Bed\u00fcrfnisse von Kindern geboten sind. \u201eInsbesondere&#8221; bedeutet, dass bei au\u00dfergew\u00f6hnlichen Umst\u00e4nden auch in anderen F\u00e4llen Leistungen erbracht werden k\u00f6nnen. Das k\u00f6nnten beispielsweise Leistungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt f\u00fcr behinderte Menschen sein. H\u00f6herrangiges Recht ist zu ber\u00fccksichtigen und das Ermessen kann auf Null reduziert sein, sodass ein Anspruch auf die Leistung besteht.<\/p>\n<p>Das Sozialamt ist auch zust\u00e4ndig, wenn Migrant*innen zur Lebensunterhaltssicherung gek\u00fcrzte Leistungen nach \u00a7 1a AsylbLG erhalten, zum Beispiel, weil nach der Dublin-III-Verordnung ein anderer Staat f\u00fcr ihr Asylverfahren zust\u00e4ndig ist und eine Abschiebung angeordnet wurde. Bei gek\u00fcrzten Leistungen nach \u00a7 1a AsylbLG besteht zwar ein Ausschluss von den sonstigen Leistungen nach \u00a7 6 AsylbLG. Im Einzelfall kann aber nach h\u00f6herrangigem Recht ein Zugang zu einzelnen Leistungen bestehen.<\/p>\n<p>Zu den Einzelheiten zum Zugang von Asylsuchenden und Geduldeten vgl. Leitfaden S. 76<\/p>\n<h2>\n\t\tFAQ Schwerbehinderung\n\t<\/h2>\n\t<p>Menschen mit einer Behinderung oder einer Krankheit, die zu einer Behinderung gef\u00fchrt hat, k\u00f6nnen unter bestimmten Voraussetzungen einen Schwerbehindertenausweis erhalten. <\/p>\n<p>Der Schwerbehindertenausweis dokumentiert das Vorliegen einer Behinderung und deren Grad. Die M\u00f6glichkeit, ihn zu beantragen, kennen manche Betroffene nicht. Mitunter haben sie auch Angst vor zus\u00e4tzlicher Diskriminierung. <\/p>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-0\">Welche Vorteile hat die Feststellung einer Schwerbehinderung?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-0\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>Als schwerbehindert gelten Menschen, wenn ein Behinderungsgrad von mindestens 50 vorliegt. In einem sogenannten Feststellungsbescheid wird auf einen Antrag hin der Grad der Behinderung festgestellt, abgestuft in Zehnergraden.<\/p>\n<p>Die Feststellung einer Schwerbehinderung ist keine Voraussetzung f\u00fcr behinderungsspezifische Sozialleistungen; sie kann den Zugang aber erleichtern.<\/p>\n<p>Menschen mit einer festgestellten Schwerbehinderung haben besondere Rechte, etwa gegen\u00fcber dem Arbeitgeber. <a href=\"https:\/\/www.schwerbehindertenausweis.de\/nachteilsausgleich-suche\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die Rechte betreffen zum Beispiel den K\u00fcndigungsschutz, zus\u00e4tzlichen Urlaub, teilweise Verg\u00fcnstigungen beim \u00f6ffentlichen Nah- und Fernverkehr und Nachteilsausgleiche etwa beim Wohngeld.<\/a><\/p>\n<p>Zu den Einzelheiten vgl. Leitfaden S. 107<\/p>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-1\">Bei welchen Migrant*innen kann die Feststellung der Schwerbehinderung erfolgen?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-1\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>Voraussetzung f\u00fcr die Feststellung einer Schwerbehinderung ist, dass eine Person ihren Wohnsitz, ihren <a href=\"https:\/\/crossroads-bis-2024.hi-deutschland-projekte.de\/crossroads\/capacity-building\/roadbox\/leitfaden-zur-beratung-von-gefluechteten-menschen-mit-behinderung-nachschlagewerk-von-gagweiser\/#c4\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">gew\u00f6hnlichen<\/a> Aufenthalt oder ihren Arbeitsplatz rechtm\u00e4\u00dfig in Deutschland hat. Sie ist erf\u00fcllt, wenn zu vermuten ist, dass das Ende des Aufenthalts in absehbarer Zeit nicht \u00fcberwiegend wahrscheinlich ist. Daher k\u00f6nnen auch Asylsuchende und Geduldete ihren rechtm\u00e4\u00dfigen gew\u00f6hnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Bei ihnen kann die Feststellung einer Schwerbehinderung also erfolgen. Die Versorgungs\u00e4mter beziehungsweise die sonst zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden entscheiden allein \u00fcber die Feststellung der Schwerbehinderung und m\u00fcssen an dieser Entscheidung keine andere Beh\u00f6rde wie zum Beispiel die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde beteiligen.<\/p>\n<p>Zu den Einzelheiten vgl. Leitfaden S. 106 f.<\/p>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-2\">Gibt es Besonderheiten bei der Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises f\u00fcr Migrant*innen?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-2\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>Welche Stelle f\u00fcr die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises zust\u00e4ndig ist, ist in den Bundesl\u00e4ndern unterschiedlich geregelt. Es k\u00f6nnen beispielsweise die Versorgungs\u00e4mter oder die \u00c4mter f\u00fcr Soziale Angelegenheiten sein.<\/p>\nDer Schwerbehindertenausweis wird als Identifikationskarte (\u201eScheckkartenformat&#8221;) ausgestellt. In ihm ist der Grad der Behinderung aufgef\u00fchrt. Seine G\u00fcltigkeitsdauer soll befristet werden. Ist das Aufenthaltspapier befristet, kann der Schwerbehindertenausweis l\u00e4ngstens bis zum Ablauf desjenigen Monats g\u00fcltig sein, in dem die G\u00fcltigkeit des Aufenthaltspapiers endet.<br \/>\nEin ausl\u00e4ndischer Schwerbehindertenausweis ist in Deutschland nicht g\u00fcltig. Grund daf\u00fcr ist, dass die Herkunftsl\u00e4nder unterschiedlich regeln, wer als schwerbehindert anerkannt wird.\n<p>Zu den Einzelheiten vgl. Leitfaden S. 106<\/p>\n<h2>\n\t\tDurchsetzung des Rechts auf Leistungen\n\t<\/h2>\n\t<p>Vor dem Hintergrund der komplexen Rechtlage bei \u00dcberschneidungen von Sozial-, Aufenthalts- und Asylrecht kommt es in der Praxis oft vor, dass Migrant*innen Schwierigkeiten haben, ihre Anspr\u00fcche auf Sozialleistungen durchzusetzen. H\u00e4ufig werden sie abgewiesen, weil Beratungsstellen, oder von Amts wegen zust\u00e4ndige Stellen beziehungsweise Leistungstr\u00e4ger \u00fcberfordert sind. Insbesondere Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder mit einer Duldung wird h\u00e4ufig mitgeteilt, dass sie wegen ihres Aufenthaltspapieres keine Anspr\u00fcche h\u00e4tten, was in vielen F\u00e4llen nicht zutrifft. Demzufolge werden Antr\u00e4ge h\u00e4ufig gar nicht erst entgegen genommen beziehungsweise abgelehnt. <\/p>\n<p>Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die f\u00fcr die Antragsvorbereitung relevant sind und Handlungsoptionen, um die Betroffenen bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-0\">Welche Unterlagen werden f\u00fcr die Antragstellung ben\u00f6tigt?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-0\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>Grunds\u00e4tzlich gilt: Es sollte immer ein schriftlicher Antrag gestellt werden! <\/p>\n<p>Hilfreich sind \u00e4rztliche Bescheinigungen, Unterlagen zu einer eventuell bestehenden rechtlichen Betreuung (\u00a7 1896 BGB) oder, falls vorhanden, auch ein Bescheid zur Feststellung der Schwerbehinderung bzw. der Schwerbehindertenausweis. <\/p>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-1\">Welche Begr\u00fcndungen und Hinweise k\u00f6nnen die Erfolgschancen eines Antrages auf Leistungen erh\u00f6hen?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-1\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>Hilfreich k\u00f6nnen weitere schriftliche Best\u00e4tigungen, dass die beantragte Leistung erforderlich ist: zum Beispiel von Akteur*innen aus dem Gesundheitsbereich, von Integrationsfachdiensten oder Schulen. Sinnvoll ist unter Umst\u00e4nden auch, darauf hinzuweisen, dass der geltend gemachte Bedarf nicht durch das bisherige Regelangebot und die vorhandene Unterst\u00fctzungsstruktur abgedeckt ist.<\/p>\n<p>Je nach beantragter Leistung sollte auch auf die h\u00f6herrangigen Rechte verwiesen werden, die bei der Gew\u00e4hrung von Sozialleistungen von den Beh\u00f6rden in den Blick genommen werden m\u00fcssen. Wenn die Sorge besteht, dass ein Antrag aus aufenthaltsrechtlichen Gr\u00fcnden abgelehnt werden k\u00f6nnte, ist es sinnvoll, bereits bei der Antragstellung auf die aufenthaltsrechtlich relevanten Umst\u00e4nde hinzuweisen, die f\u00fcr eine Gew\u00e4hrung der Leistung sprechen.<\/p>\n<p>N\u00e4heres siehe Leitfaden S. 108 f.<\/p>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-2\">Wozu ist der jeweilige Sozialleistungstr\u00e4ger im Fall einer Ablehnung verpflichtet?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-2\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>Im Regelfall muss ein schriftlicher Bescheid ausgestellt werden, der eine Begr\u00fcndung und auch eine Rechtsmittelbelehrung enthalten muss. Darin ist angegeben, bei welcher Stelle die Antragsteller*innen einen Widerspruch oder eine Klage einreichen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Achtung: <\/strong>Der Sozialleistungstr\u00e4ger muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages pr\u00fcfen, ob er f\u00fcr die Leistung zust\u00e4ndig ist. Falls er nicht zust\u00e4ndig ist, besteht eine Weiterleitungspflicht.<\/p>\n<p>Daher kann der Antrag nicht mit der Begr\u00fcndung abgelehnt werden, dass der Tr\u00e4ger nicht zust\u00e4ndig ist.<\/p>\n<p>Weitere Information zum Vorgehen siehe Leitfaden S. 110<\/p>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-3\">Was k\u00f6nnen die Betroffenen tun, wenn sie einen Ablehnungsbescheid erhalten?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-3\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>Die Betroffenen k\u00f6nnen selbst Widerspruch oder eine Klage einreichen, sollten sich aber die Unterst\u00fctzung einer kompetenten Beratungsstelle holen. In dringenden F\u00e4llen gibt es auch die M\u00f6glichkeit beim Sozialgericht einen Eilantrag zu stellen. Es gibt bei den Sozialgerichten auch Rechtsantragstellen, die Hilfestellung bei der Formulierung eines Rechtsmittels anbieten. Falls erforderlich, gibt es f\u00fcr eine anwaltliche Unterst\u00fctzung Finanzierungsm\u00f6glichkeiten, die allen Migrant*innengruppen unabh\u00e4ngig von ihrem Aufenthaltsrecht offenstehen.<\/p>\n<p>Weitere Details siehe Leitfaden S. 111<\/p>\n\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--label-4\">Wo gibt es weitere Beratungs- und Unterst\u00fctzungsangebote?<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#\" id=\"fl-accordion--icon-4\"><i>Expand<\/i><\/a>\n\t\t<p>Die Landschaft der Einrichtungen und Institutionen in den Arbeitsfeldern \u201eBehinderung&#8221; sowie \u201eMigration und Flucht&#8221; ist \u00e4u\u00dferst <a href=\"https:\/\/crossroads-bis-2024.hi-deutschland-projekte.de\/crossroads\/capacity-building\/roadbox\/konkrete-handlungsoptionen-fuer-die-beratung-von-gefluechteten-menschen-mit-behinderung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">heterogen<\/a>. Es gibt staatliche Stellen, Verb\u00e4nde und Selbstvertretungsorganisationen, die Personen mit einer Behinderung beraten und unterst\u00fctzen. Seit einiger Zeit gibt es in ganz Deutschland auch die <a href=\"https:\/\/www.teilhabeberatung.de\/node\/34\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Erg\u00e4nzenden unabh\u00e4ngigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB)<\/a>. Die Zust\u00e4ndigkeiten h\u00e4ngen von der Gestaltung in den jeweiligen Kommunen und L\u00e4ndern ab. Gleiches gilt auch f\u00fcr die Einrichtungen, die sich um die Integration von Migrant*innen und Gefl\u00fcchteten k\u00fcmmern. Es k\u00f6nnen Migrationsberatungsstellen, Integrationszentren oder auch Migrantenselbstorganisationen sein, die f\u00fcr eine Unterst\u00fctzung bereitstehen. In allen Bundesl\u00e4ndern sind auch Fl\u00fcchtlingsr\u00e4te aktiv sowie <a href=\"https:\/\/www.esf.de\/portal\/DE\/Foerderperiode-2014-2020\/ESF-Programme\/bmas\/esf-integrationsrichtlinie-bund.html\">Netzwerke zur F\u00f6rderung der beruflichen Integration von Gefl\u00fcchteten<\/a> (bundesweites Programm Integrationsrichtlinie Bund &#8211; Integration von Asylbewerber*innen und Fl\u00fcchtlingen IvAF).<\/p>\n<p>Eine weitere Unterst\u00fctzungsinstanz k\u00f6nnen auch die \u201eBeauftragten f\u00fcr die Rechte von Menschen mit Behinderung&#8221; in den Kommunen oder L\u00e4ndern sein, die teilweise im Einzelfall beraten oder im Konfliktfall gegebenenfalls auch bei den zust\u00e4ndigen Stellen intervenieren k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Weiterlesen siehe Leitfaden S. 112<\/p>\n<p>Weitere Informationen finden Sie auch <a href=\"https:\/\/crossroads-bis-2024.hi-deutschland-projekte.de\/crossroads\/capacity-building\/roadbox\/lokale-beratungsangebote-zu-flucht-und-behinderung-karte\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a>.<\/p>\n\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Leitfaden zur Beratung gefl\u00fcchteter Menschen mit Behinderung (Nachschlagewerk von Gag\/Weiser) &copy; 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